AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: Juli 2008)
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
II. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Buchungen über das Internet bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (Buchungsbestätigung).
4. Für telefonische Reservierungen ist eine Registrierung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse bzw. Faxnummer sowie ggf. Bankverbindung oder der Kreditkartendaten nötig, sofort diese zur Reservierungsdurchführung benötigt werden.
4.1 Vor Abschluss einer telefonischen Reservierung, Stornierung oder Datenänderung erfolgt eine nochmaliger mündlicher Datenabgleich. Dieser Datenvergleich sowie die daraus ggf. resultierende Reservierung, Stornierung oder Datenänderung sind für den Kunden verbindlich und werden mit Abschluss des mündlichen Datenabgleichs anerkannt.
4.2 Mit der telefonischen Reservierung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
III Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich pro Zimmer und Übernachtung . Sie beinhalten die Mehrwertsteuer. Es wird außerdem bei Buchung klar definiert, ob das Buffetfrühstück im Preis enthalten ist oder extra zu zahlen ist.
3. Die Zahlung erfolgt in bar oder mit Kreditkartenzahlung (EC-Karte), Visa oder Mastercard. Bei Rechnung über eine Firma, benötigt das Hotel eine Bestätigung in Textform.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverbindliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinstag zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung / Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1.Wird ein Hotelzimmer bestellt ,zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
- a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
- b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für den Zeitraum der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
3.Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen ,ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. p>4.Ein Rücktritt des Kunden mit dem vom Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Angefallene Einsparungen wie Bettwäsche, Frühstück bringen wir mit 10 % in Abzug.
V. Rücktritt des Hotel
1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.
VI. Zimmerbereitstellung, - Übergabe und – Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu Verfügung. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung, kann ein Zimmer früher zur Verfügung gestellt werden.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leisten des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen das Hotel ausgeschlossen.
2. Für eingebrachte Sachen auf dem Hotelzimmer haftet das Hotel nicht.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Stand 10. März 2012